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Der Werkstattrat

Gemeinsam etwas bewegen

Im Vordergrund steht der Schriftzug "Das Zusammen wirkt." Im Hintergrund unterhalten sich drei Personen.
  1. Der Werkstattrat

Der Werkstattrat der Erfurter Werkstätten besteht aus 5 Mitgliedern, die sich für die Belange der Kolleginnen und Kollegen stark machen und für 4 Jahre gewählt werden.

Wir sind der Verbindungsträger zwischen Kollegium und Werkstattleitung und manchmal auch Trostspender und Kraftgeber. Wir überwachen allgemeine Regelungen und Gebote und haben ein Mitspracherecht bei arbeitsorganisatorischen und personellen Fragen.

Das zeichnet unsere Arbeit aus:

  • Wir haben immer ein offenes Ohr für die Fragen unserer Kollegen.
  • Wir suchen gemeinsam gute Lösungen für Probleme.
  • Wir sprechen regelmäßig mit der Werkstattleitung über die Vorkommnisse und Entwicklungen in den Erfurter Werkstätten.
  • Wir kennen unsere Rechte und Pflichten.
  • Wir sind Vorbilder für alle Kollegen.
  • Wir bilden uns auf entsprechenden Fachtagungen und Weiterbildungen stetig weiter.

Unser Team

Unser vielschichtiges Team setzt sich aus unterschiedlichen Zuhörern und Lösungsfindern aus den Arbeitsbereichen der Erfurter Werkstätten zusammen.
Wir haben immer ein offenes Ohr für die Probleme und Fragen unserer Kolleginnen und Kollegen. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, denn bei vielen Angelegenheiten in unserem Unternehmen können wir mitreden und als Impulsgeber wichtige Vorschläge einbringen.

Mitglieder des Werkstattrates (bis 2025):

Thomas Schulz (Vorsitzender)
Lisa Labitzke (stellvertretende Vorsitzende)
Patrick Loth
Stefan Richter
Heiko Fräßdorf

Als Frauenbeauftragte wurde Corinna Gradt gewählt.

Die Vertrauensperson ist Manuel Kranz (Gruppenleitung Montage 6).

Unsere Rechte

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gestalten wir das Arbeitsleben in der Werkstatt aktiv mit. Die Grundlagen unserer Rechte sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) verankert.

Zu unseren Mitwirkungsrechten nach § 5 WMVO gehören z.B.:

  • Werkstattordnung
  • Arbeitszeiten und Pausenzeiten
  • Entgelt
  • Urlaub
  • Zeiterfassung
  • Arbeitssicherheit (Unfallverhütung)
  • Weiter- und Fortbildung
  • Essen und Getränke
  • Änderungen an Werkstattgebäuden und in den Räumen
  • Feste, Ausflüge oder andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung

Der Werkstattrat ist in folgenden Angelegenheiten nach § 7 WMVO zu unterrichten:

  • Beendigung des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses mit der Werkstatt, Versetzungen und Umsetzungen
  • Verlauf und Ergebnisse der Eltern- und Betreuerversammlungen
  • Einstellung, Versetzung und Umsetzung des Fachpersonals (Angehörige der begleitenden Dienste und die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung) und des sonstigen Personals der Werkstatt

Unsere Arbeit

Unsere Arbeit im Werkstattrat ist ehrenamtlich. Wir haben viele Sitzungen im Jahr, in denen wir über neue Aufgaben, Änderungen in der Werkstatt oder Ideen der Leitungsebene sprechen. Der Werkstattrat arbeitet eng mit der Werkstattleitung, den Gruppenleitungen, den Eltern, den Begleitern oder Assistenten, der Mitarbeitervertretung (MAV) und den Bewohnerbeiräten zusammen. Wir haben festen Sprechzeiten, sind aber auch außerhalb dieser für unsere Kolleginnen und Kollegen ansprechbar.

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Ihr Ansprechpartner

Thomas Schulz Vorsitzender Werkstattrat

Donaustraße 2 A 99089 Erfurt